Gremien
Auf dieser Seite könnt ihr eine Übersicht über die verschiedenen Gremien finden, die für die studentische Selbstverwaltung an der HTWK Leipzig relevant sind. So könnt ihr euch einen Überblick auch jenseits der Wände unserer Fakultät machen.
Des Weiteren könnt ihr auf jeder Schaltfläche abrufen, welche Studierenden unserer Fakultät in das jeweilige Gremium entsandt werden.
Studierendenrat (StuRa)
Der Studierendenrat (StuRa) ist die Interessenvertretung der Studentenschaft der HTWK Leipzig. Die Mitglieder des StuRa werden vom Fachschaftsrat der jeweiligen Fakultät gewählt, so dass im StuRa zwei Mitglieder jeder Fachschaft vertreten sind. Die Vertreter*innen müssen jedoch keine stimmberechtigten Mitglieder ihres Fachschaftsrates sein, sondern können sich auch freiwillig anbieten. Die zentralen Aufgabenbereiche des StuRa sind: Evalution von Lehrveranstaltungen, Kultur am Campus, studentische Beratung sowie sachsen- und bundesweite Hochschulpolitik.
Studentische Vertreter*innen:
Jule Narewski (BA Architektur)
Greta Seiferheldt (BA Architektur)
Stellvertreter*innen:
Anne Wutke (BA Architektur)
Melanie Dietrich (BA Soziale Arbeit)
Studienkommissionen
Nach § 91 (3) SächsHSFG berät die Studienkommission die Dekan*in "bei der Organisation des Lehr- und Studienbetriebes. Sie ist vor der Erstellung und Änderung der Studien- und der Prüfungsordnung anzuhören."
Die Studienkommissionen thematisieren also Fragen, welche die Abläufe und Inhalte der Studiengänge betreffen. Die Kandidat*innen für die studentische Vertretung werden durch den Fachschaftsrat vorgeschlagen und durch den Fakultätsrat abgestimmt.
An der Fakultät Architektur und Sozialwissenschaften gibt es Studienkommissionen für die Studiengänge Architektur (BA und MA), Soziale Arbeit (BA) und Soziale Arbeit (MA).
Studentische Vertreter*innen
Architektur: | |
Lena Enders (BA) | Tobias Beck (BA) |
Gero Gelardi (MA) | |
Soziale Arbeit: | |
Qassem Alhomayyer (BA) | Pauline Schützenberger (BA) |
Karla Beile (BA) | Noe Horneck (BA) |
Clara Weinrich (MA) | Felix Heiden (MA) |
Marie-Luise Wolf (MA) |
Prüfungsausschüsse
Die Prüfungsausschüsse sind - neben dem Prüfungsamt - zuständig für Belange, die Prüfungen bzw. Prüfungsleistungen betreffen.
Zu den Aufgabenbereichen eines Prüfungsausschusses gehört etwa die Anerkennung von Praktika und Prüfungsleistungen, die Festlegung von Prüfungsplänen und die Abstimmung über Widersprüche bei Prüfungsbewertungen.
Studentische Vertreter*innen
Architektur: | |
Eric Siebenaller (BA) | Lena Enders (BA) |
Soziale Arbeit: | |
Melanie Dietrich (BA) |
Fachschaftsräte
Die Interessenvertretung der StudentInnen einer Fakultät erfolgt an der HTWK Leipzig durch den jeweiligen Fachschaftsrat. Somit fungieren Fachschaftsräte sowohl als "offenes Ohr" als auch als "Sprachrohr" für die Studierenden einer Fakultät.
Die stimmberechtigten Mitglieder der Fachschaftsräte werden in einer jährlichen Wahl (im Wintersemester) durch die Studierenden der jeweiligen Fakultät gewählt.
Gem. § 24 Abs. 3 in Verbindung mit § 25 SächsHSFG haben die Fachschaftsräte folgende Aufgaben:
- Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,
- Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
- Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
- Unterstützung der Studenten im Studium,
- Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,
- Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
- Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.
Neben uns, dem FSR AS, gibt es an der HTWK Leipzig Fachschaftsräte für die Fakultäten Bauwesen, Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften, Maschinenbau und Energietechnik, Medien und Wirtschaftswissenschaften.
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist nach § 88 Abs. 1 SächsHSFG für alle Angelegenheiten zuständig, die für die Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung sind. Hierzu zählen etwa der Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen, Vorschläge für Aufhebung oder Einrichtung von Studiengängen, die Koordination von Forschungsvorhaben und die Stellungnahme der Fakultät zur Verwendung der ihr zugewiesenen Stellen und Mittel.
Die studentischen Vertreter*innen im Fakultätsrat werden in jährlichen Wahlen von den Studierenden der jeweiligen Fakultät gewählt.
Studentische Vertreter*innen:
Richard Rauch (BA Architektur)